Arbeits- und Gesundheitsschutz
Jeder Unternehmer ist nach dem Arbeitsschutzgesetz sowohl gesetzlich als auch aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, für eine geeignete Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu sorgen. Nachfolgend einige grundlegende aktuelle Gesetze und Vorschriften zum Thema Arbeits-, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit:
- Sozialgesetzbuch VII - ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung. Es enthält Regelungen zur Verhütung und zur finanziellen Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, aber auch unter welchen Voraussetzungen Unternehmer, Kollegen oder Dritte für Arbeitsunfälle haften.
- Arbeitsschutzgesetz dieses Gesetz legt die Grundlagen von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit fest.
- Arbeitssicherheitsgesetz - regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und definiert deren Aufgaben und betriebliche Position.
- DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und legt beispielsweise deren Einsatzzeiten fest.
- Staatliche Arbeitsschutzvorschriften, wie z.B. Gefahrstoffverordnung oder Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und viele mehr.
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger
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Fakten: Beschäftigte fühlen sich durch die Arbeit stärker belastet
Hohe Arbeitsintensität stellt Gesundheitsrisiko dar
Dortmund - Immer mehr Beschäftigte in Deutschland fühlen sich durch eine hohe Arbeitsintensität belastet. Während beispielsweise im Jahr 2006 noch 43 Prozent der Beschäftigten angaben, sich durch sehr schnelles Arbeiten belastet zu fühlen, stieg der Anteil im Jahr 2018 auf 51 Prozent. Das zeigen Ergebnisse der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen aus den Jahren 2006, 2012 und 2018. Das jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Faktenblatt "Zeitdruck und Co - Wird Arbeiten immer intensiver und belastender?" vergleicht die Ergebnisse unter dem Aspekt der Arbeitsintensität. Die Auswertung der Befragungen, an denen jeweils über 17.000 abhängig Beschäftigte teilgenommen hatten, zeigt jedoch auch, dass die Arbeitsintensität über die Zeit nicht zugenommen hat und teilweise sogar rückläufig ist.
Im vergangenen Jahr gaben sechs von zehn Befragten an, häufig Verschiedenes gleichzeitig bearbeiten zu müssen. Etwa die Hälfte der Befragten sagte, dass sie häufig unter starkem Termin-/Leistungsdruck arbeiten (48 Prozent) oder bei der Arbeit gestört werden (46 Prozent). Insgesamt 34 Prozent der Befragten gaben an, häufig sehr schnell arbeiten zu müssen und 16 Prozent gehen häufig bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit bei der Arbeit
Während die meisten Angaben im Zeitvergleich nahezu konstant blieben, ging die Zahl der Beschäftigten, die angab, unter starkem Termin- oder Leistungsdruck oder auch sehr schnell zu arbeiten, hingegen zurück. Insgesamt lässt sich hier ein Rückgang von bis zu 11 Prozentpunkten beobachten.
Inwieweit diese Arbeitsbedingungen nun als Belastung empfunden werden, ist sehr unterschiedlich. Beispielsweise empfand es 2018 rund ein Drittel der Betroffenen als belastend, gleichzeitig verschiedene Aufgaben zu bearbeiten. Hingegen erlebten mehr als drei Viertel das häufige Arbeiten an der Grenze der Leistungsfähigkeit als Belastung. Und während die Arbeitsintensität durch schnelles Arbeiten signifikant gesunken ist, nahm dies im vergangenen Jahr mehr als jeder zweite Betroffene als Belastung war.
Bei den Erwerbstätigenbefragungen wurden insgesamt fünf verschiedene Arbeitsbedingungen als Indikatoren für Arbeitsintensität erfragt. Es zeigt sich, dass in der Gruppe der Beschäftigten, die all diesen Bedingungen häufig ausgesetzt ist, fast die Hälfte von Erschöpfung berichtet (49 Prozent). In der Gruppe der Beschäftigten, die keine der fünf Bedingungen häufig erleben, geben nur 7 Prozent an, erschöpft zu sein.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine hohe Arbeitsintensität mit Erschöpfung der Beschäftigten einhergeht und damit ein gesundheitliches Risiko darstellen kann. Das BAuA-Faktenblatt empfiehlt, aktiv das Stresspotenzial zu senken. Beispielsweise sollten Führungskräfte ihren Beschäftigten einen angemessenen Handlungsspielraum über Geschwindigkeit, Inhalt und Anordnung ihrer Aufgaben geben. Dies könne den negativen Effekten einer hohen Arbeitsintensität entgegenwirken.
baua: Fakten "Zeitdruck und Co - Wird Arbeiten immer intensiver und belastender?" gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 09/19
Arbeitsunfälle auf Allzeit-Tief
Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2017 veröffentlicht
Dortmund - Mit 21.772 Fällen ging die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten im Jahr 2017 um 2,5 Prozent zurück. Auch die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sanken um 0,5 Prozent. 954.627 und damit 0,5 Prozent weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr. Mit umgerechnet 22,5 Arbeitsunfällen pro 1000 Vollarbeiter wird damit der niedrigste Stand seit Bestehen der Bundesrepublik erreicht. Die Wegeunfälle hingegen stiegen um rund 2,5 Prozent auf 193.150 Fälle an. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fielen 2017 etwa 669 Millionen Erwerbstage durch Arbeitsunfähigkeit aus. Dies führte zu einem Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von 76 Milliarden Euro. Durch Verlust an Arbeitsproduktivität gingen der deutschen Volkswirtschaft damit rund 136 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung verloren.
Im Jahr 2017 war jeder Beschäftigte durchschnittlich 16,7 Tage arbeitsunfähig. Nach wie vor hat die Diagnosegruppe "Muskel-Skelett-Erkrankungen" mit knapp einem Viertel (22,5 %) den größten Anteil an den Ausfalltagen aufgrund von Krankschreibung. Die Diagnosegruppe "Psychische und Verhaltensstörungen" folgt mit 16 Prozent auf Rang zwei, während "Krankheiten des Atmungssystems" Ursache für etwa als jeden siebten Ausfalltag (13,9 %) waren.
Die Zahl der Verrentungen aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit blieb insgesamt stabil. Mit 165.638 Fällen in 2017 gab es einen Rückgang zum Vorjahr um 4,8 Prozent. Mit 43 Prozent bleiben "Psychische und Verhaltensstörungen" mit großem Abstand häufigste Ursache für eine vorzeitige Verrentung.
Diese und weitere Ergebnisse enthält der Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" (SuGA), den die BAuA jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt.
Über die statistischen Ergebnisse hinaus wirft der SuGA 2017 auch einen Blick auf die Entwicklungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dabei präsentiert er unter anderem Ergebnisse aus der Arbeitszeitbefragung 2017 zur ständigen Erreichbarkeit und zur Erholung. So gibt mehr als jeder zweite Vollzeitbeschäftigte (56 Prozent) an, vollständig erholt die Arbeit aufzunehmen. Mehr als jeder vierte Befragte (28 Prozent) fühlt sich nur teilweise, etwa jeder sechste (16 Prozent) gar nicht erholt bei Arbeitsbeginn. Der Anteil der Erholten sinkt mit der Dauer der Arbeitszeit und der Menge der geleisteten Überstunden. Ebenso wirken sich versetzte Arbeitszeiten und regelmäßige Wochenendarbeit negativ auf die Erholung aus. Wer erholt die Arbeit beginnt, berichtet über eine geringere körperliche und emotionale Erschöpfung. Der Einfluss auf die eigene Arbeitszeit und eine gute Work-Life-Balance wirken sich positiv auf den Erholungszustand aus. Insbesondere kurzfristige Änderungen der Arbeitszeit, aber auch ständige Erreichbarkeit haben einen negativen Einfluss auf die Erholung.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2017. Unfallverhütungsbericht Arbeit; 1. Auflage; Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2018; ISBN: 978-3-88261-252-3; 286 Seiten; DOI: 10.21934/baua:bericht20181212. Eine Version im PDF-Format zum Herunterladen gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 04/19
Novelle Mutterschutzgesetz
Im April 2017 wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) grundlegend reformiert. Bis zum 01.01.2018 sind alle Änderungen in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung muss bereits Hinweise für werdende und stillende Mütter enthalten, damit sich die Frauen vor Bekanntwerden der Schwangerschaft über mögliche Gefahren kundig machen können.
Einige Neuerungen im Überblick
• Verlängerte Schutzfristen und Kündigungsverbot
Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert, da die Geburt in vielen dieser Fälle mit psychischen und körperlichen Belastungen verbunden ist. Neu ist ein Kündigungsschutz für Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben.
• Ausweitung des Anwendungsbereichs
In den Anwendungsbereich des MuSchG werden nun auch Schülerinnen und Studentinnen einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt, sowie Auszubildende und Praktikantinnen. Es wird klargestellt, dass auch für Frauen mit Behinderung, die in einer Behindertenwerkstatt tätig sind, das MuSchG gilt sowie für Frauen, die als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, ohne dass diese finanzielle Leistungen erhalten.
• Beschäftigungsverbote sollen vermieden werden
Ziel ist es, dass (werdende) Mütter die Möglichkeit bekommen, ihre Beschäftigung weiter auszuüben. Beschäftigungsverbote sollen vermieden werden. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Arbeitsplatz im Vorfeld auf „unverantwortbare" Gefährdungen überprüft wird. Die bisherigen Gefährdungsbeurteilungen sind evtl. nicht mehr ausreichend. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise Ärztinnen - auch gegen ihren Willen - einem Berufsverbot ausgesetzt waren, da der Arbeitgeber kein Risiko eingehen wollte oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes als zu aufwendig angesehen wurde.
• Begrenzung der Stillzeit
Der rechtliche Anspruch auf Stillzeit wird auf zwölf Monate begrenzt. Bisher gab es keine Begrenzung.
Quelle: VDSIaktuell 1.2018
Absturz häufigste Ursache bei tödlichen Arbeitsunfällen
Dortmund - Abstürze bilden einen deutlichen Schwerpunkt als Ursache für tödliche Arbeitsunfälle. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat über 400 Unfallberichte zu tödlichen Absturzunfällen aus den Jahren 2009 bis 2016 ausgewertet. Die Ergebnisse fasst das Faktenblatt "Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle" zusammen. So stürzte jedes dritte Unfallopfer aufgrund fehlender Sicherungsmaßnahmen vom Dach oder durch eine Lichtkuppel. Bei mehr als jedem zehnten Unfall erfolgte der Sturz aus weniger als zwei Metern Höhe. Insbesondere ältere Beschäftigte tragen ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Unfallopfer waren fast ausschließlich männlich.
Obwohl die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle seit 2010 leicht zurückgegangen ist, liegt der Anteil der Absturzunfälle bei etwa 25 Prozent. Die Unfallopfer brechen dabei oft durch Lichtkuppeln oder fallen von Gerüsten. Nicht tragfähige Bauteile spielten bei etwa jedem dritten Unfall eine Rolle. Auch wenn Abstürze aus 5 bis 10 Metern den größten Anteil ausmachen, so können bereits Stürze aus geringen Höhen tödlich enden. So erfolgte in 49 Fällen der Absturz aus weniger als zwei Metern Höhe. Die meisten tödlichen Absturzunfälle ereigneten sich bei Montagearbeiten, Demontagetätigkeiten und Transportarbeiten. Dabei ist die Baustelle mit einem Anteil von rund 65 Prozent der häufigste Unfallort. Fast drei Viertel der Unfallopfer waren Routiniers mit mehr als dreijähriger Berufserfahrung. Fast die Hälfte der Abgestürzten war älter als 50 Jahre.
In mehr als der Hälfte der Absturzunfälle war die Gefährdungsbeurteilung unvollständig oder nicht an aktuelle Änderungen des Arbeitssystems angepasst. In knapp 300 Fällen lagen Verstöße gegen sicherheitstechnische Vorschriften vor. Zudem bestand in 65 Fällen für die zum Unfall führenden Tätigkeiten kein Arbeitsauftrag. Nach Einschätzung der Unfallermittler hätten Absturzsicherungen in etwa jedem dritten Fall Unfallfolgen wahrscheinlich mildern können.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 031/17
Kosten berufsbedingter Erkrankungen durch Isocyanate berechnet
Dortmund – Rund fünf Millionen Beschäftigte in der Europäischen Union sind bei ihrer Arbeit Isocyanaten ausgesetzt. Diese Chemikalien finden sich beispielsweise in flüssigen Lacken, Klebern oder Bauschäumen. Gelangen Isocyanate auf die Haut oder in den Atemtrakt können sie Allergien auslösen. Obwohl es spezifische Schutzmaßnahmen gibt, erkranken schätzungsweise 6.500 Beschäftigte in Europa jährlich an berufsbedingtem Asthma durch Isocyanate. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) möchte den Umgang mit den Chemikalien sicherer machen. Im Rahmen der europäischen Chemikalienregulierung REACH soll künftig über eine Beschränkung der sichere Umgang mit Isocyanaten durch die Verwender nachgewiesen werden. Für eine sozio-ökonomische Betrachtung der Maßnahmen, die bei Beschränkungen verpflichtend sind, werden Kostensätze für die Bewertung von Gesundheitsrisiken benötigt. Mit dem in englischer Sprache veröffentlichten Bericht "Research on the Cost of Illness for specific occupational diseases caused by isocyanates" legt die BAuA Zahlen für die durchschnittlichen jährlichen Krankheitskosten vor.
Der BAuA-Bericht ermittelt die medizinischen Behandlungskosten isocyanatbedingter Lungen- und Hauterkrankungen. Dabei bezieht er auch indirekte Krankheitskosten, wie sie Produktivitätsausfall bei Arbeitsunfähigkeit verursacht, mit ein. Analysiert wurden Berufskrankheiten (BK)-Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aus den Jahren 2004 bis 2013. Die BK-Daten sowie die Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche wurden mit verschiedenen Ansätzen auf die 28 Staaten der EU übertragen und ein EU-Mittelwert abgeleitet. Je nach gewähltem Ansatz ergeben sich Bandbreiten von durchschnittlichen jährlichen Krankheitskosten von berufsbedingtem Asthma durch Isocyanate von etwa 2.100 bis 3.500 Euro pro Fall. Bei Hauterkrankungen wie der berufsbedingten Kontaktdermatitis liegt die Bandbreite der jährlichen Krankheitskosten zwischen 1.800 und 2.400 Euro.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 46/16
Arbeitswelt im Wandel: Zahlen - Daten - Fakten
Die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit soll mit diesem kleinen Heft zum Nachschlagen nicht auf Zahlen und Kurven reduziert werden. Doch bieten Zahlen, Daten und Fakten einen schnellen Einstieg in viele Themen: Man erkennt Trends, sieht Schwerpunkte und stellt Zusammenhänge her. Mit "Arbeitswelt im Wandel" werden in kompakter Weise wichtige Aspekte unserer heutigen Arbeitswelt fokussiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verfolgt damit verschiedene Ziele. Für die Praktiker des Arbeitsschutzes werden Fakten und Entwicklungen kurz und knapp nachgezeichnet. Das hilft bei der schnellen Suche nach überzeugenden Argumenten ebenso wie beim Nachdenken über zukünftige Entwicklungen im eigenen Betrieb. Für die interessierte Öffentlichkeit bietet diese Broschüre viel Wissenswertes über das inzwischen recht weite Feld des Arbeitsschutzes.
Zwar gilt es nach wie vor, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden, doch ist der Ansatz des Arbeitsschutzes in den letzten Jahren deutlich breiter geworden. Die Zusammenhänge zwischen den Arbeitsbedingungen und moderner Technik werden ebenso betrachtet wie das soziale Zusammenleben der Menschen im Betrieb oder die ökonomische Seite sicherer Arbeit. Wir wissen: Themen wie der demografische Wandel der Gesellschaft haben unmittelbare Auswirkungen auf unsere Arbeit und fordern uns zum Handeln heraus. "Arbeitswelt im Wandel" versucht, schlaglichtartig einige dieser Phänomene zu beleuchten und will insofern Anregungen liefern, sich mit Trends zu Sicherheit und Gesundheit in unserer Arbeitswelt intensiver zu beschäftigen. Einen Schwerpunkt bildet in diesem Jahr das Thema "Atypische Beschäftigung".
Die Abbildungen/Grafiken aus der Broschüre "Arbeitswelt im Wandel: Zahlen - Daten - Fakten" (2014) können hier im jpg-Format heruntergeladen und unter Angabe von "Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)" verwendet werden.
>> Link zum Volltext (PDF-Datei, 3 MB)
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin